Brandschutz für ihre Immobilie
Schutz von Menschenleben, Sachwerten und Verantwortung – professionell umgesetzt.
Schutz von Menschenleben, Sachwerten und Verantwortung – professionell umgesetzt.
Brände entstehen selten geplant, sind aber fast immer vermeidbar. Ein ganzheitlicher Brandschutz sorgt nicht nur für Sicherheit im Ernstfall, sondern auch für rechtliche Absicherung im Alltag.
Immotech unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer brandschutztechnischen Verpflichtungen – sei es bei gewerblich genutzten Objekten, öffentlichen Gebäuden oder Wohnanlagen. Unsere Leistungen reichen von der normgerechten Wartung von Brandschutztüren bis zur Betreuung durch zertifizierte Fachkräfte.
Brandschutz ist ein Prozess – nicht nur eine einmalige Maßnahme. Er muss gepflegt, geprüft und dokumentiert werden. Das umfasst:
Wir begleiten Sie entlang dieses gesamten Zyklus – kompetent, normkonform und praxisorientiert.
Brandschutztüren sind sicherheitsrelevant und gemäß ÖNORM B3850 jährlich zu warten.
Eine beschädigte oder nicht funktionierende Tür kann im Ernstfall lebensgefährlich sein – wir sorgen dafür, dass alles funktioniert, wenn es darauf ankommt.
Wir prüfen die Beschilderung Ihrer Fluchtwege, Brandmeldezentralen, Feuerlöscher, RWA-Anlagen und mehr – und bringen diese bei Bedarf auf den neuesten Stand.
Der Gebäudeeigentümer oder -betreiber ist dafür verantwortlich, dass alle Brandschutzeinrichtungen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Durchführung der Tätigkeiten wird in der Regel durch Fachfirmen bzw. konzessionierte Unternehmen durchgeführt.
Eigenkontrollen im Brandschutz sind regelmäßige Überprüfungen von sicherheitsrelevanten Einrichtungen und organisatorischen Maßnahmen, um Brandgefahren frühzeitig zu erkennen und Mängel zu beheben.
Diese Kontrollen sind gemäß der TRVB 120 O „Organisatorischer Brandschutz – Eigenkontrolle – Kontrollplan“ in Verbindung mit der TRVB 117 O – „Organisatorischer Brandschutz – Ausbildung“ & TRVB 119 O – „Organisatorischer Brandschutz“ festgelegt. Diese Richtlinien definieren die Ausbildung des Kontrollorganes sowie die Mindestanforderungen für die Durchführung von Eigenkontrollen in Gebäuden, sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften oder Herstellerangaben bestehen.