Liftwärter für ihre Immobilie

Betreuung mit Verantwortung – regelmäßige Aufzugskontrollen durch geschulte Experten.

Leistungen

SICHERHEIT IM ALLTAG BEGINNT IM AUFZUG

Ein funktionierender Aufzug bedeutet Komfort, Barrierefreiheit und Verantwortung. Denn Liftanlagen müssen regelmäßig kontrolliert werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Pflicht ist gesetzlich geregelt und liegt beim Betreiber oder Eigentümer.

Immotech bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei dieser Aufgabe – durch geschulte Liftwärter, systematische Prüfabläufe und digitale Dokumentation. So bleibt Ihre Anlage sicher und rechtskonform – ohne Aufwand für Sie.

Moderne Liftanlage in Apartment-Haus

Rechtlicher Hintergrund

In Österreich gelten je nach Bundesland die Hebeanlagen-Betriebsverordnung (HBV), die ÖNORM 2458 und landesspezifische Aufzugsgesetze. Sie alle fordern eine laufende Überwachung der Liftanlagen – durch regelmäßig durchgeführte Betriebskontrollen, durchgeführt von einem benannten Liftwärter.

Diese Kontrollen müssen:

  • in regelmäßigen Intervallen (wöchentlich)
  • fachlich korrekt
  • und nachvollziehbar dokumentiert erfolgen

Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

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Betriebskontrollen vor Ort

Unsere Liftwärter prüfen Ihre Aufzugsanlagen nach einem definierten Kontrollschema.

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Sofortmaßnahmen bei Mängeln
Sobald ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt wird, setzen wir umgehend organisatorische Maßnahmen.
Rotes Tablet-Icon mit Checkliste
Lückenlose Dokumentation im IMT

Jede durchgeführte Kontrolle wird dokumentiert und im IMT abgelegt – übersichtlich, chronologisch und jederzeit abrufbar.

Ihre Anfrage

LIFTKONTROLLEN DURCH EXPERTEN

Lassen Sie Ihre Liftanlagen von Experten kontrollieren.

REFERENZEN

Sicherheit ist Vertrauenssache – unsere Kunden im Überblick

FAQ

Fragen und Antworten zu Liftwärter-Tätigkeiten im Überblick

Sind Prüfungen und Kontrollen für Aufzüge verpflichtend?

Ja, der Betreiber bzw. Eigentümer der Aufzugsanlage ist verpflichtet, die gesetzlichen Überprüfungen sowie Kontrollen durchzuführen.

Welche Gesetze regeln die Errichtung, den Betrieb sowie die vorgeschriebenen Prüfungen, Wartungen sowie regelmäßige Kontrollen einer Aufzugsanlage?

Österreichweit die Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 und in Oberösterreich das OÖ Aufzugsgesetz 1998.

Welche Prüfungen und Kontrollen müssen für Aufzüge durchgeführt werden?

Wöchentliche oder quartalsmäßige Betriebskontrollen, jährlich wiederkehrende Überprüfung & außerordentliche Überprüfung.

Wo liegt der Unterschied zwischen der wöchentlichen und quartalsmäßigen Kontrolle?

Aufzüge ohne Fernüberwachungssystem (Aufzugswärter-Modul) müssen wöchentlich einer Betriebskontrolle unterzogen werden. Bei Aufzügen mit Fernüberwachungssystem genügt eine quartalsweise Kontrolle (viermal jährlich).

Wer darf Prüfungen und Kontrollen am Aufzug durchführen?

Die regelmäßigen Betriebskontrolle darf vom Betreiber selbst oder einem anderen eingewiesenen Mitarbeiter übernommen werden – vorausgesetzt, die Person ist mit der Anlage vertraut und nachweislich eingeschult. Für wiederkehrende jährliche Prüfungen, außerordentliche Überprüfungen oder sicherheitsrelevante Abnahmen ist hingegen ausschließlich ein befugter Aufzugsprüfer bzw. ein konzessioniertes Aufzugsunternehmen zuständig.