Liftwärter für ihre Immobilie
Betreuung mit Verantwortung – regelmäßige Aufzugskontrollen durch geschulte Experten.
Betreuung mit Verantwortung – regelmäßige Aufzugskontrollen durch geschulte Experten.
Ein funktionierender Aufzug bedeutet Komfort, Barrierefreiheit und Verantwortung. Denn Liftanlagen müssen regelmäßig kontrolliert werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten. Diese Pflicht ist gesetzlich geregelt und liegt beim Betreiber oder Eigentümer.
Immotech bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei dieser Aufgabe – durch geschulte Liftwärter, systematische Prüfabläufe und digitale Dokumentation. So bleibt Ihre Anlage sicher und rechtskonform – ohne Aufwand für Sie.
In Österreich gelten je nach Bundesland die Hebeanlagen-Betriebsverordnung (HBV), die ÖNORM 2458 und landesspezifische Aufzugsgesetze. Sie alle fordern eine laufende Überwachung der Liftanlagen – durch regelmäßig durchgeführte Betriebskontrollen, durchgeführt von einem benannten Liftwärter.
Diese Kontrollen müssen:
Wir kümmern uns darum – zuverlässig, transparent und strukturiert.
Unsere Liftwärter prüfen Ihre Aufzugsanlagen nach einem definierten Kontrollschema.
Jede durchgeführte Kontrolle wird dokumentiert und im IMT abgelegt – übersichtlich, chronologisch und jederzeit abrufbar.
Ja, der Betreiber bzw. Eigentümer der Aufzugsanlage ist verpflichtet, die gesetzlichen Überprüfungen sowie Kontrollen durchzuführen.
Österreichweit die Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 und in Oberösterreich das OÖ Aufzugsgesetz 1998.
Wöchentliche oder quartalsmäßige Betriebskontrollen, jährlich wiederkehrende Überprüfung & außerordentliche Überprüfung.
Aufzüge ohne Fernüberwachungssystem (Aufzugswärter-Modul) müssen wöchentlich einer Betriebskontrolle unterzogen werden. Bei Aufzügen mit Fernüberwachungssystem genügt eine quartalsweise Kontrolle (viermal jährlich).
Die regelmäßigen Betriebskontrolle darf vom Betreiber selbst oder einem anderen eingewiesenen Mitarbeiter übernommen werden – vorausgesetzt, die Person ist mit der Anlage vertraut und nachweislich eingeschult. Für wiederkehrende jährliche Prüfungen, außerordentliche Überprüfungen oder sicherheitsrelevante Abnahmen ist hingegen ausschließlich ein befugter Aufzugsprüfer bzw. ein konzessioniertes Aufzugsunternehmen zuständig.