Objektsicherheit 
für ihre Immobilie

Mit uns auf Nummer sicher gehen! Durch eine ganzheitliche Gebäudebeurteilung Wertbeständigkeit, Instandhaltung und Sicherheit effizient gewährleisten.

Leistungen

GEBÄUDEÜBERPRÜFUNG
NACH ÖNORM B1300 & B1301

ÖNORM B1300 – Das Pickerl für 
Ihr Wohnobjekt

Die ÖNORM B1300 ist mehr als nur eine Norm – sie fungiert als Präventivmaßnahme im Sinne des §1319 ABGB, der die “Verkehrssicherungspflichten” und die “Bauwerkshaftung” regelt. Als Eigentümer eines Wohnobjekts tragen Sie nicht nur die Verantwortung für dessen Zustand, sondern auch für die Sicherheit der darin lebenden Personen.

Die Fachbereiche:

  • Technische Objektsicherheit
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz
  • Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren

ÖNORM B1301 – Das Pickerl für Ihr Nicht-Wohnobjekt

Die ÖNORM B1301 verhält sich ähnlich wie ihre Schwesternorm B1300. Sie setzt allerdings regelmäßige Prüfroutinen für Nicht-Wohnobjekte voraus, wie beispielsweise Betriebsstätten, Schulen, Museen und vieles mehr. Die Betreiber und Eigentümer stehen unmittelbaren Haftungs- und Sicherheitsrisiken gegenüber, insofern sich betriebszugehöriges als auch betriebsfremdes Personal in Gefahrenzonen aufhalten kann.

Schadensmanagement

Unsere Leistungen umfassen nicht nur das Analysieren Ihrer Objekte auf Mängel und Sicherheitslücken, sondern wir gehen noch einen Schritt weiter und begleiten Sie bis zur Wiederherstellung des SOLL-Zustands.

Etwaige Schäden oder Abweichungen werden im Zuge der Objektsicherheitsprüfungen in unseren Protokollen festgehalten. Daraufhin kann auf Ihren Wunsch unsere Schadensabteilung die Beauftragung Ihrer Fachfirmen zur Mängelbehebung und notwendiger Instandhaltung veranlassen.

Nach der Prüfung mit Immotech einen Schritt voraus.

Objektsicherheit von mehreren Hochhäusern

Ihre Anfrage

OBJEKTSICHERHEIT MAXIMIEREN

Erfahren Sie, welche Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Immobilie sinnvoll sind.

REFERENZEN

Sicherheit ist Vertrauenssache – unsere Kunden im Überblick

FAQ

Fragen und Antworten zu Objektsicherheit im Überblick

Was ist eine Objektsicherheitsprüfung?

Eine Objektsicherheitsprüfung ist die systematische Kontrolle eines Gebäudes hinsichtlich Gefahrenquellen für Benutzer, Nachbarn oder Dritte. Sie dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und Haftungsansprüche zu vermeiden. Grundlage bildet die ÖNORM B1300.

Warum sind regelmäßige Objektsicherheitsprüfungen wichtig?

Regelmäßige Prüfungen helfen, Haftungsrisiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie bieten auch eine lückenlose Dokumentation, die im Schadensfall als Entlastungsnachweis dienen kann.

Wie oft müssen Objektsicherheitsprüfungen durchgeführt werden?

Objektsicherheitsprüfungen sind lt. ÖN B1300 und B1301 jährlich durchzuführen. 

Wer trägt die Verantwortung für die Objektsicherheit?

Die Verkehrssicherungsplicht, die Bauwerkshaftung und die Wegehalterhaftung hat immer in erster Linie der/die Eigentümer der Liegenschaft. Hausverwaltungen haben im Sinne der ordentlichen Hausverwaltung ebenfalls Pflichten genug Sorgfalt walten zu lassen.

Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn keine Prüfung erfolgt?

  • Bei Unfällen können Eigentümer/Verwalter wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.
  • Zivilrechtliche Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen sind möglich.
  • Eine regelmäßige Prüfung nach ÖNORM B1300 reduziert das Haftungsrisiko.

Was ist der Unterschied zwischen ÖNORM B1300 und B1301?

B1300: Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude. B1301: Objektsicherheitsprüfung für Nicht-Wohngebäude (z. B. Büros, Schulen, Gewerbeobjekte)