Objektsicherheit für ihre Immobilie
Mit uns auf Nummer sicher gehen! Durch eine ganzheitliche Gebäudebeurteilung Wertbeständigkeit, Instandhaltung und Sicherheit effizient gewährleisten.
Mit uns auf Nummer sicher gehen! Durch eine ganzheitliche Gebäudebeurteilung Wertbeständigkeit, Instandhaltung und Sicherheit effizient gewährleisten.
Die ÖNORM B1300 ist mehr als nur eine Norm – sie fungiert als Präventivmaßnahme im Sinne des §1319 ABGB, der die “Verkehrssicherungspflichten” und die “Bauwerkshaftung” regelt. Als Eigentümer eines Wohnobjekts tragen Sie nicht nur die Verantwortung für dessen Zustand, sondern auch für die Sicherheit der darin lebenden Personen.
Die Fachbereiche:
Die ÖNORM B1301 verhält sich ähnlich wie ihre Schwesternorm B1300. Sie setzt allerdings regelmäßige Prüfroutinen für Nicht-Wohnobjekte voraus, wie beispielsweise Betriebsstätten, Schulen, Museen und vieles mehr. Die Betreiber und Eigentümer stehen unmittelbaren Haftungs- und Sicherheitsrisiken gegenüber, insofern sich betriebszugehöriges als auch betriebsfremdes Personal in Gefahrenzonen aufhalten kann.
Das Immotech Management Tool (IMT) ist Ihr digitaler Assistent. Mit dem IMT können zuständige Hausverwalter und Objektverantwortliche jederzeit und unterwegs ihre Objekte am Handy, PC oder Tablet einsehen.
Unsere Leistungen umfassen nicht nur das Analysieren Ihrer Objekte auf Mängel und Sicherheitslücken, sondern wir gehen noch einen Schritt weiter und begleiten Sie bis zur Wiederherstellung des SOLL-Zustands.
Etwaige Schäden oder Abweichungen werden im Zuge der Objektsicherheitsprüfungen in unseren Protokollen festgehalten. Daraufhin kann auf Ihren Wunsch unsere Schadensabteilung die Beauftragung Ihrer Fachfirmen zur Mängelbehebung und notwendiger Instandhaltung veranlassen.
Nach der Prüfung mit Immotech einen Schritt voraus.
Eine Objektsicherheitsprüfung ist die systematische Kontrolle eines Gebäudes hinsichtlich Gefahrenquellen für Benutzer, Nachbarn oder Dritte. Sie dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen und Haftungsansprüche zu vermeiden. Grundlage bildet die ÖNORM B1300.
Regelmäßige Prüfungen helfen, Haftungsrisiken zu minimieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie bieten auch eine lückenlose Dokumentation, die im Schadensfall als Entlastungsnachweis dienen kann.
Objektsicherheitsprüfungen sind lt. ÖN B1300 und B1301 jährlich durchzuführen.
Die Verkehrssicherungsplicht, die Bauwerkshaftung und die Wegehalterhaftung hat immer in erster Linie der/die Eigentümer der Liegenschaft. Hausverwaltungen haben im Sinne der ordentlichen Hausverwaltung ebenfalls Pflichten genug Sorgfalt walten zu lassen.
B1300: Objektsicherheitsprüfung für Wohngebäude. B1301: Objektsicherheitsprüfung für Nicht-Wohngebäude (z. B. Büros, Schulen, Gewerbeobjekte)