Bauplanung und -koordination

Bauplanung und ‑koordination

Planungskoordinator

Der Planungskoordinator hat während der Vorbereitungsphase des Bauprojektes dafür zu sorgen, dass die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG eingehalten werden. Er ist einerseits für Aspekte der technischen und organisatorischen Planung verantwortlich. Dabei ist auf die Einteilung der Arbeiten zu achten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden. Andererseits muss der Planungskoordinator auch eine Abschätzung über die voraussichtliche Dauer des Bauprojektes treffen. Basierend auf diesem hohen Grad an Verantwortung werden Koordinationsarbeiten gerne an externe Dienstleister vergeben.

 

Baustellenkoordinator

Die Verantwortung und die Haftung für die vom Baukoordinationsgesetz vom 15.01.1999 geforderten Leistungen wurden durch den Gesetzgeber dem Bauherrn übertragen. Mit diesem Gesetz wird der Bauherr verpflichtet, die Grundsätze der Gefahrenverhütung einzuhalten. Er hat notwendige Maßnahmen zur Umsetzung dieser Gefahrenverhütung im Bereich der Baustelle als auch für spätere Reparaturen am Bauobjekt zu treffen, sofern gemäß BauKG §3 (1) folgendes zutrifft:

  • Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend mehrere Arbeitnehmer von unterschiedlichen Arbeitgebern tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator sowie einen Baustellenkoordinator zu bestellen. Während der Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase verantwortlich ist, muss der Baustellenkoordinator auf die Ausführungsphase achten. Es ist allerdings erlaubt, dass ein und dieselbe Person sich für beide Funktionen bereit erklärt.

Der Baustellenkoordinator hat mit der begleitenden Koordination die sofortige Umsetzung der klaren Vorgaben des Sicherheits– und Gesundheitsschutzplans und der Unterlage für spätere Arbeiten zu prüfen. Allenfalls erforderliche Anpassungen dieser Unterlagen aufgrund von Änderungen des Bauablaufes sind vom Baustellenkoordinator vorzunehmen.

 

Wir kümmern uns um Ihre Anliegen

IMMOTECH Austria bietet Ihnen die Funktion des Planungs- und Baustellenkoordinators. Unsere Mitarbeiter stehen aufgrund spezifischer Ausbildung, fachlicher Tätigkeit und langjähriger Erfahrung im Bauwesen für eine unabhängige, gesetzes- sowie praxisgerechte Durchführung der Aufgaben im Großraum Österreich zur Verfügung.

 

Folgende Leistungen werden gemäß § 4 BauKG durch die Experten von IMMOTECH Austria erbracht:

  • Koordinierung der Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts.
  • Ausarbeitung eines Sicherheits– und Gesundheitsschutzplans gemäß § 7 BauKG.
  • Sicherstellung, dass der Bauherr oder der Projektleiter, sofern ein solcher eingesetzt ist, den Sicherheits– und Gesundheitsschutzplan berücksichtigt.
  • Zusammenstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG.
  • Sicherstellung, dass der Bauherr oder der Projektleiter, sofern ein solcher eingesetzt ist, die Unterlagen gemäß § 8 BauKG berücksichtigt.

Die Experten von IMMOTECH Austria bereiten Sie sehr gerne auf diese Herausforderung vor.

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